(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung der Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist Kinoda unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, eine Nutzung der Software einschließlich der Ablage von Daten auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu unterlassen, sofern dies gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde wird Kinoda von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Dem Kunden ist es des Weiteren nicht gestattet, automatisierte Verfahren anzuwenden, die eine erhöhte Anzahl von Anfragen über das übliche Nutzerverhalten hinaus bei der Software und hierdurch Störungen dieser verursachen können.
(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
(5) Verletzt der Kunde die Regelungen aus vorstehendem Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann Kinoda nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden dessen Zugriff auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(6) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen die Regelung aus vorstehendem Abs. 2, ist Kinoda berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer des Kunden hat dieser Kinoda auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den jeweiligen Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(7) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch Kinoda weiterhin oder wiederholt die Regelungen aus vorstehenden Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann Kinoda den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(8) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht berechtigte Nutzer (insbesondere infolge der Überschreitung der vereinbarten Nutzerzahl) schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Vergütungspauschale nach § 10 Abs. 1 zu zahlen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.