Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kinoda GmbH, Großglocknerstraße 15, 01279 Dresden (nachfolgend: „Kinoda“) als Anbieter bestimmter Softwaredienste und ihren Kunden über die zeitlich befristete Inanspruchnahme dieser Dienste. Sie gelten nur, wenn der Nutzer ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Kinoda ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Kinoda in Kenntnis allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die geschuldeten Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Kinoda maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Kinoda nicht berechtigt, Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Nutzungsbedingungen mündlich zuzusagen. Derartige Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kinoda.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software Deepnetic Social (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet einschließlich der Bereitstellung von Speicherplatz.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website unter https://deepnetic.de.
(3) Der Vertragsschluss außerhalb des Internetangebotes von Kinoda erfolgt gemäß den jeweils getroffenen Absprachen zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage des Angebotes von Kinoda bzw. eines von den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Vertrages.
(4) Bei einem Vertragsschluss über das Internet gibt Kinoda mit der Präsentation der Software einschließlich der Bereitstellung der Möglichkeit zum Vertragsschluss ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons das Angebot über die Nutzung der Software annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Nutzer noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
(5) Bei einem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit den Nutzungsbedingungen von YouTube einverstanden. Sie sind unter https://www.youtube.com/t/terms zu finden.
§ 3 Leistungen
(1) Kinoda gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.
(2) Kinoda gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
(3) Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den zum gewünschten Änderungszeitpunkt geltenden Konditionen erhöhen oder reduzieren, wobei eine Reduzierung immer nur zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes möglich ist. Kinoda wird dem Kunden eine Erhöhung nach Vertragsschluss unverzüglich ermöglichen sowie in elektronischer Form bestätigen. Für die anschließende Einrichtung der weiteren Nutzerzugänge anhand der jeweiligen E-Mail-Adresse und eines Passworts („Zugangsdaten“) ist der Kunde verantwortlich.
(4) Kinoda stellt dem Kunden eine Dokumentation der Software und ihrer Funktionen online zur Verfügung, die für den Kunden während der Nutzung der Software jederzeit einsehbar ist und in einem gängigen Format heruntergeladen werden kann.
(5) Kinoda kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Kinoda wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(6) Eine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden schuldet Kinoda nicht. Gleiches gilt für weitere Entwicklungs-, Beratungs- oder Schulungsleistungen.
(7) Kinoda wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
(8) Kinoda stellt dem Kunden den für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlichen Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung.
(9) Kinoda wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Kinoda trifft jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
(10) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von Kinoda abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
§ 4 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d.h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
§ 5 Support
(1) Kinoda richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website von Kinoda angegebene Telefonnummer oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Kinoda gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,0% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Kinoda.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Geplante Wartungszeiten sowie Dienstunterbrechungen, die auf Ursachen beruhen, welche Kinoda nicht zu vertreten hat, gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Kinoda im Rechenzentrum maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich über die auf der Website von Kinoda veröffentlichten Kontaktdaten zu melden.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung der Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist Kinoda unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, eine Nutzung der Software einschließlich der Ablage von Daten auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu unterlassen, sofern dies gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde wird Kinoda von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Dem Kunden ist es des Weiteren nicht gestattet, automatisierte Verfahren anzuwenden, die eine erhöhte Anzahl von Anfragen über das übliche Nutzerverhalten hinaus bei der Software und hierdurch Störungen dieser verursachen können.
(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
(5) Verletzt der Kunde die Regelungen aus vorstehendem Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann Kinoda nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden dessen Zugriff auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(6) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen die Regelung aus vorstehendem Abs. 2, ist Kinoda berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer des Kunden hat dieser Kinoda auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den jeweiligen Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(7) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch Kinoda weiterhin oder wiederholt die Regelungen aus vorstehenden Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann Kinoda den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(8) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder durch nicht berechtigte Nutzer (insbesondere infolge der Überschreitung der vereinbarten Nutzerzahl) schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Vergütungspauschale nach § 10 Abs. 1 zu zahlen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 8 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung des Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat Kinoda jegliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Kinoda unentgeltlich im Rahmen des Zumutbaren bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente, Daten und sonstigen Informationen, die zur Analyse und Behebung von Mängeln erforderlich sind.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Kinoda haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 9 (1) haftet Kinoda im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer von Kinoda übernommenen Garantie.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Kinoda insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kinoda.
§ 10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Kinoda für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt, welches jeweils nach Monatsablauf berechnet wird, zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Dies gilt nicht während eines kostenlosen Probezeitraumes.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und, sofern nicht gesetzlich abweichend vorgeschrieben, ausschließlich elektronisch, z.B. als PDF-Datei, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(3) Kinoda ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kinoda wird eine Preiserhöhung dem Kunden schriftlich mitteilen; die Preiserhöhung gilt nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Kinoda den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Beendigung, Probezeitraum
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Vereinbarung eines kostenlosen Probezeitraumes endet der Vertrag automatisch mit dessen Ablauf.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
(4) Kinoda wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Des Weiteren schließen die Vertragsparteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag i.S.v. Art. 28 DSGVO ab, mit dem sich Kinoda verpflichtet, die personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages ist Bedingung für den Abschluss des Nutzungsvertrages im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.
§ 13 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Kinoda kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind.
(2) Kinoda wird dem Kunden die geänderten Nutzungsbedingungen rechtzeitig übermitteln bzw. über einen Link zugänglich machen und eine Frist für eine Erklärung einräumen. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die mit dem Zugang der Mitteilung in elektronischer Form beginnt, keine Erklärung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vereinbart. Kinoda wird den Kunden zu Beginn der Mitteilungsfrist gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist, kann die Vereinbarung von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein Festhalten an dem Vertrag unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Kinoda ist des Weiteren berechtigt, die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Nutzungsbedingungen über eine entsprechende Schaltfläche innerhalb der Software einzuholen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von Forderungen gegen Kinoda durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kinoda zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde gegenüber Kinoda nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Kinoda ist dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestritten Forderungen möglich.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Anlage
Auftragsverarbeitungsvertrag